Nachhaltigkeit
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Versicherungsprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition bzw. Anlage haben könnte. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt
In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko begründen. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Diese könnte dazu führen, dass Pegel von Flüssen, welche als Transportweg dienen, so weit sinken, dass der Transport von Waren nicht mehr möglich wäre.
Soziales
Risiken in diesem Bereich könnten zum Beispiel daraus resultieren, dass arbeitsrechtliche Standards oder Standards des Gesundheitsschutzes nicht eingehalten werden.
Unternehmensfuehrung
In diesem Bereich handelt es sich um Risiken, die aus der Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder aus Korruption im Unternehmen erwachsen.
Nachhaltigkeit und wie diese berücksichtigt wird
Am 10.03.2021 tritt in Europa die Transparenzverordnung (EU 2019/2088) in Kraft. Diese verpflichtet dazu, Informationen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung von Versicherungsanlageprodukten zu veröffentlichen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit – Art. 3 Transparenz - VO
Um Nachhaltigkeitsrisiken in der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten deren zur Verfügung gestellten Informationen berücksichtigt.
Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einfließen lassen, bieten wir ggf. nicht an. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investitionsentscheidung für uns erkennbare Vor- und Nachteile hat.
Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherer informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen.
Fragen dazu können gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses angesprochen werden.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren – Art. 4 Transparenz – VO
In der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Versicherer beachtet. Grundlage dafür sind die vom Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit sind wir nicht verantwortlich.
Zur Zeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Versicherer lediglich bedingt erfolgen.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken – Art. 5 Transparenz – VO
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produkts weder positiven noch negativen Einfluss auf die Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage hat.
Vorvertragliche Information zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsprozess – Art. 6 Transparenz – VO
Im Rahmen der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, Riester- und Basisrenten bzw. betrieblicher Altersvorsorge werden Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, in dem die vorvertraglichen Informationen der Versicherer verwendet werden.
Bei einer vergleichbaren oder besseren Rendite des Produkts, das Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, wird dieses Produkt vorrangig empfohlen.