FallbeispieleFallbeispiele
Europaweite AusschreibungEuropaweite Ausschreibung
An unseren Stand auf einer einschlägigen Messe kam der Verwaltungsleiter eines größeren städtischen Klinikums, der von seiner Stadtverwaltung aufgefordert worden ist, die Versicherungsverträge seines Hauses europaweit auszuschreiben.
Er wollte sich eigentlich lediglich informieren und fragte, ob wir über entsprechende Broschüren oder dergleichen verfügen würden. Letztlich sind wir übereingekommen, für ihn die Ausschreibungsunterlagen vollständig aufzubereiten.
Auf dieser Basis konnte das Haus jedem anbietenden Versicherer bereits ein vollständiges, auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Bedingungswerk für jede Versicherungssparte zur Verfügung stellen. Qualitative Unterschiede in den einzelnen Angeboten konnten dadurch vermieden werden, die Auswahl der jeweiligen Risikoträger konnte ausschließlich an Hand der angebotenen Prämien und damit objektiv vorgenommen werden.
Das Krankenhaus sparte über € 75.000,00 und damit rund 25 % seiner vorherigen Aufwendungen für den Versicherungsschutz (ohne Berücksichtigung des Kommunalen Schadenausgleiches) ein und verfügte anschließend über einen deutlich besseren Versicherungsschutz als vorher.
D&O VersicherungD&O Versicherung
Ein knapp ein Jahr altes IT-Unternehmen hatte sich bereits seit Monaten um eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Geschäftsführer (sogenannte D&O-Police) bemüht. Aufgrund fehlender Bilanzen und ausgewiesener Verluste in der BWA fand sich jedoch kein Versicherer.
Auf der Basis bestehender Rahmenverträge für Start-ups konnten wir eine Deckung in Höhe von € 500.000,00 – auch als Rückwärtsdeckung ab GmbH-Gründung - bei einem deutschen Versicherer platzieren sowie eine auf die Zukunft gerichtete zusätzliche Summe in Höhe von € 4.500.000,00, die für die Vorbereitung und die Durchführung des Börsenganges gewünscht wurde.
SchadenregulierungSchadenregulierung
Bei einem Unternehmen der Entsorgungswirtschaft hatten wir einen Termin zur Präsentation unseres Unternehmens erhalten.
Während dieses Termines wurden wir von einem der beiden Geschäftsführer des Unternehmens, das bisher nicht unser Kunde gewesen war, mit der pauschalen Aussage konfrontiert, Versicherer würden zwar Prämien kassieren, im Schadenfall jedoch versuchen, sich vor Leistungen zu drücken. Beim Hinterfragen dieser Auffassung haben wir erfahren, dass der aktuelle Versicherer der Gesellschaft einen Feuerschaden von rund € 10.000,00 wegen Obliegenheitsverletzung (Nichteinhalten von Sicherheitsbestimmungen) abgelehnt hatte.
Bei der Untersuchung dieser Angelegenheit stellte sich dann heraus, dass der zuständige Schadensachbearbeiter es jedoch versäumt hatte, unter Berufung auf diese Obliegenheitsverletzung zugleich auch eine Kündigung des bestehenden Feuervertrages auszusprechen. Aus diesem Grund war die Ablehnung des Schadens rechtsungültig und da die Frist für eine diesbezügliche Kündigung bereits abgelaufen war, konnten wir für das Unternehmen eine nachträgliche Regulierung des Schadens bewirken, wodurch wir den Auftrag erhielten, die Versicherungsverträge zukünftig zu betreuen.
Tücken der VertrauensschadenversicherungTücken der Vertrauensschadenversicherung
Ein deutsches Unternehmen der Softwareentwicklung sah sein größtes Risiko im Diebstahl vertraulicher Informationen/Daten durch eigene Mitarbeiter und deren Weitergabe an die Konkurrenz. Aus diesem Grund wurde eine Vertrauensschadenversicherung mit einer hohen Deckungssumme abgeschlossen.
Die Geschäftsleitung ging davon aus, dass die Mitarbeiter eines osteuropäischen Subunternehmers, der mit Programmieraufgaben betraut wurde, in diesem Vertrag mitversichert sei. Eine kurzfristige Prüfung der Versicherungspolice ergab, dass dies entgegen den Zusicherungen des den Vertrag vermittelnden Versicherungsmaklers nicht der Fall war.
Bei dem anschließenden Telefonat mit dem Versicherer stellte sich des weiteren heraus, dass dieser aus grundsätzlichen Erwägungen nicht bereit war, dieses Risiko in den Vertrag mit einzuschließen. Einer vorzeitigen Aufhebung des auf 3 Jahre abgeschlossenen Versicherungsvertrages mit einer verbleibenden Restlaufzeit von 2 Jahren wollte er jedoch auch nicht zustimmen.
Es ist uns dann gelungen, einen anderen Versicherer zu finden, der in einer sogenannten Differenzdeckung das ausländische Risiko zunächst separat versichert hat, um dann nach Ablauf der Vertragslaufzeit den Versicherungsschutz komplett zu übernehmen.